Mitarbeiterbeteiligungen

Im Anhang V zum Kreisschreiben Nr. 37 der ESTV über die Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen sind Musterbescheinigungen abgebildet. Diese stehen hier in Form von Excel-Tabellen zur Verfügung:

Im Bereich der Bescheinigung von geldwerten Leistungen aus Mitarbeiterbeteiligungen existiert kein gesetzlicher Formularzwang. Bei den aufgeführten Excel-Tabellen handelt es sich lediglich um Musterbescheinigungen. Sämtliche kantonalen Veranlagungsbehörden akzeptieren jedoch Bescheinigungen gemäss diesen Excel-Tabellen.